2.4.6. Wenn auch Art. 194 Abs. 1 SchKG nicht auf Art. 168 SchKG verweist und die Bestimmung von Art. 168 SchKG daher auf die Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung keine Anwendung findet, wird auch bei der Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung - wie dargelegt - der Schuldner mit Ansetzung einer kurzen 2018 Zivilrecht 379