Bei hälftiger Aufteilung auf die Ehegatten ergibt sich ein Unterhaltsanspruch der Beklagten von Fr. 1'740.65. Der Kläger hat allerdings beantragt, er sei zu verpflichten, der Beklagten monatliche Unterhaltsbeiträge von Fr. 2'902.00 zu bezahlen. Soweit der vom Kläger beantragte Betrag (Fr. 2'902.00) den von der Vorinstanz zugesprochenen und von der Beklagten geltend gemachten Ehegattenunterhalt von Fr. 2'830.00 überschreitet (der von ihr in Berufungsbegehren Ziff.