Pra 102 [2013] Nr. 34). D.h. wird bei Einreichung einer Scheidungsklage während eines hängigen Eheschutzverfahrens bei einem Präliminarrichter am (anderen) Ort des Scheidungsverfahrens ein Massnahmebegehren eingeleitet, kann der Eheschutzrichter nur für die vorherige Zeit Anordnungen treffen (vgl. Entscheid des Obergerichts, 5. Zivilkammer, vom 24. August 2015 [ZSU.2015.134], Erw. 2.1). Jedenfalls sind, da der Eheschutzrichter nur für Massnahmen mit Wirkung im Zeitraum bis zum Eintritt der Rechtshängigkeit zustän- 2017 Zivilprozessrecht 301