Fr. 2'331.00 ./. Fr. 2'446.50). Unter diesen Umständen fragt sich, ob und allenfalls wie dieses Manko durch zusätzlich erzielbares Mehreinkommen (mit oder ohne Modifikation der Betreuungsanteile) gedeckt werden kann. Die zivilrechtliche Novelle zur elterlichen Sorge verschafft den Eltern keinen unbedingten Anspruch auf Weiterführung der während des ehelichen Zusammenlebens gewählten Erwerbspensen. Denn wenn 332 Obergericht, Abteilung Zivilgericht 2016