2013 Zivilprozessrecht 389 nationalen Zivilprozessrechts, 9. Auflage des von Oscar Vogel begründeten Werks, 2010, § 40 N. 120). Diese kann daher den Entscheid trotz Säumnis anfechten und entsprechende Anträge stellen. Anders entscheiden hiesse, dass in den Fällen, in denen die beklagte Partei in erster Instanz säumig war, eine Überprüfung des erstinstanzlichen Entscheids praktisch ausgeschlossen wäre, was nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprochen haben kann.