Bemessungskriterium in der per 1. Juli 2011 in Kraft getretenen Fassung von § 3 Abs. 1 lit. b AnwT wurde der Charakter dieser Bestimmung als Pauschaltarif nicht geändert. Dieses Kriterium wurde vielmehr der Klarheit halber in den Tarif aufgenommen und bei der genannten Revision wurde davon ausgegangen, schon der Begriff "Schwierigkeit" habe unter anderem auch die Komponente des für