82 SchKG). Auch unter diesem Gesichtspunkt rechtfertigt es sich nicht, einen Anweisungsentscheid als definitiven Rechtsöffnungstitel zu qualifizieren. Die in AGVE 1982 publizierte Praxis ist daher aufzugeben (…). Spezialverwaltungsgericht 2014 Abteilung Steuern 345 I. Abteilung Steuern 67 Einkommenssteuertarif B; getrennte Eltern (§ 43 Abs. 2 StG, § 29 Abs. 2 StGV) Bei getrennten Eltern, die ihre gemeinsamen Kinder je zur Hälfte betreuen und finanzieren, wird der Tarif B (nur) dem besser verdienenden Elternteil gewährt (Änderung der Rechtsprechung).