dessen Wertungen einfügen. Bestehende Lücken können auch auf dem Weg der Analogie geschlossen werden, indem die bestehende gesetzliche Lösung einer vergleichbaren Frage sinngemäss auf die ungelöste Frage übertragen wird (BGE 5A_235/2007 Erw. 3, m.w.H.). Diese im materiellen Zivilrecht für die Lückenfüllung entwickelten Grundsätze gelten analog auch für das Prozessrecht (BGE 122 I 253 Erw. 6a). Im Aargau bietet sich als bestehendes gesetzliches Verfahrensrecht das aargauische Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 4. Dezember 2007 (VRPG) an.