Art. 570 Abs. 3 ZGB; Ausschlagung der Erbschaft, Protokollierung - Es besteht keine gesetzliche Grundlage und kein Bedürfnis dafür, dass die Protokollierungsbehörde bei Gelegenheit der Protokollierung von Ausschlagungserklärungen bei Stillschweigen anderer Erben ausdrücklich deren vorbehaltlosen Erwerb der Erbschaft feststellt. Aus dem Entscheid des Obergerichts, 3. Zivilkammer, vom 20. August 2013 in Sachen A. M.-W. et al. (ZSU.2013.185). Aus den Erwägungen