2013 Zivilprozessrecht 381 1.2.3. (…) 1.3. Der angefochtene Entscheid ist somit nicht als Zwischenentscheid zu qualifizieren. Da es sich auch nicht um einen Endentscheid oder um einen Entscheid über vorsorgliche Massnahmen handelt, ist auf die Berufung nicht einzutreten. (…) 1.4. Prozessleitende Verfügungen können mit Beschwerde angefochten werden, wenn das Gesetz das Rechtsmittel der Beschwerde vorsieht oder wenn durch sie ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil droht (Art. 319 lit. b ZPO; vgl. FREIBURGHAUS/AFHELDT, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger, a.a.O., N. 11 zu Art.