3. Mit Eingabe vom 9. Oktober 2024 beantragte die Gesuchsgegnerin die wiedererwägungsweise Aufhebung der Verfügung vom 7. Oktober 2024 sowie den Ausstand des Instruktionsrichters (Oberrichter C._____). 4. Mit Eingabe vom 16. Oktober 2024 beantragte der Gesuchsteller, dass der Obergerichtspräsident über das Gesuch entscheiden solle. 5. Mit Eingabe vom 1. November 2024 liess sich die Gesuchsgegnerin erneut vernehmen. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Das vorliegende Gesuch vom 14. Juni 2024 war an das "Obergericht, Zivilgericht" adressiert.