3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten und Beschwerdegegnerin." Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Sistierung ist mit Beschwerde anfechtbar (Art. 126 Abs. 2 i.V.m. Art. 319 lit. b Ziff. 1 ZPO). 1.2. 1.2.1. Die Beschwerde gegen eine prozessleitende Verfügung ist bei der Rechtsmittelinstanz innert zehn Tagen seit Zustellung des begründeten -3- Entscheids schriftlich und begründet einzureichen, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt (Art. 321 Abs. 1 und 2 ZPO). 1.2.2. Die vom Kläger angefochtene Sistierungsverfügung enthält keinerlei Begründung.