objektive retrospektive Prognose vorzunehmen ist. Im Falle komplexer Naturvorgänge kann sich die adäquate Kausalität auch auf aussergewöhnliche Auswirkungen erstrecken, das heisst auf Auswirkungen, die zwar in den Augen des Laien aussergewöhnlich erscheinen, nicht aber in denjenigen des Experten (BGE 119 Ib 334 E. 5.b).