Die Kläger beantragen im Berufungsverfahren die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids und die Gutheissung der Klage, eventualiter dessen Rückweisung an die Vorinstanz zwecks Beweisergänzung und Neuentscheid. Zur Begründung führen sie im Wesentlichen aus, die Vorinstanz habe die Beweise in Bezug auf den Kausalzusammenhang falsch gewürdigt (vgl. Berufung Rz. 39, 67 und 109).