3. 3.1. Gegen den ihnen am 13. Dezember 2024 in begründeter Form zugestellten Entscheid erklärten die Kläger mit Eingabe vom 28. Januar 2025 Berufung und beantragten dessen Aufhebung und die Gutheissung der Klage, eventualiter dessen Rückweisung an die Vorinstanz zur ergänzenden Beweisabnahme und Neubeurteilung, unter Kostenfolgen zulasten der Beklagten. 3.2. Mit Berufungsantwort vom 13. März 2025 beantragten die Beklagten die Abweisung der Berufung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Kläger. -4- 3.3. Am 1. April 2025 sowie 14. April 2025 reichten die Parteien je eine freigestellte Stellungnahme ein.