2.5. Die Hauptverhandlung mit Befragung der Parteien sowie des Gutachters H._____ als Sachverständiger fand am 5. Dezember 2024 statt. Gleichentags wies das Bezirksgericht Lenzburg (nachfolgend: Vorinstanz] die Klage ab, soweit darauf eingetreten wurde, auferlegte die Gerichtskosten von Fr. 23'544.50 (inkl. Auslagen für das Gutachten) den Klägern und verpflichtete diese zur Leistung einer Parteientschädigung von Fr. 15'083.65 an die Beklagten.