4. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass sich die Kläger die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen gegenüber den Beklagten infolge des Betriebs der -3- Wasserpumpe auf dem Grundstück der Beklagten, GB Q._____, Pz.-Nr. aaa, in einem späteren separaten Verfahren ausdrücklich vorbehalten. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWSt.) zu Lasten der Beklagten. 2.2. Mit Klageantwort vom 15. September 2017 beantragten die Beklagten, die kostenfällige Abweisung der Klage.