1. Es seien die Beklagten unter Androhung der Überweisung an den Strafrichter zur Bestrafung gemäss Art. 292 StGB zu verpflichten, den Betrieb der auf ihrem Grundstück, GB Q._____, Pz.-Nr. aaa, befindlichen Wasserpumpe sofort gänzlich einzustellen und das gesamte Pumpensystem umgehend vollständig zurückzubauen.