Gegenstand Verantwortlichkeit des Grundeigentümers -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Kläger sind Eigentümer eines Grundstücks in Q._____, auf welchem sie im Jahr 2002 ein Wohnhaus errichtet haben. Den Beklagten gehört das angrenzende Grundstück, welches sie 2002 mit einem Wohnhaus überbaut haben. Aufgrund von Rückstauungen bzw. Überflutungen des Grundstücks durch starke Regenfälle in den Jahren 2007 bzw. 2010 installierten die Beklagten auf ihrem Grundstück im November 2010 eine Grundwasserpumpe.