Ferner habe der Kläger in seiner Kandidatur für das Vereinspräsidium den Vorstand und speziell den bisherigen Präsidenten angegriffen und verunglimpft. Mit Schreiben vom 8. Oktober 2021 wurde der Kläger schliesslich über den Vorstandsbeschluss vom 15. September 2021, ihn als Vereinsmitglied zu streichen, informiert (Klagebeilage 4). Auch darin heisst es, der Kläger habe den Vorstand, den Fachausschuss Zucht und andere Züchter des Beklagten verunglimpft. Dass im Schreiben vom 8. Oktober 2021 (Klagebeilage 4) nirgends explizit von einer Störung des Einvernehmens im Beklagten die Rede ist, ist entgegen der Ansicht des Klägers (Berufung Rz.