Antrag des Vorstands durch Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Das betroffene Vereinsmitglied kann den Beschluss über seinen Ausschluss mittels Rekurses an das Verbandsgericht der C._____ weiterziehen. Vorbehalten bleibt sodann eine Beschlussanfechtung nach Art. 75 ZGB (Art. 11 Abs. 5)