3. Rechtliches 3.1. ZGB Die Ausschliessung von Mitgliedern aus einem Verein ist in Art. 72 ZGB geregelt. Nach Art. 72 Abs. 1 ZGB können die Statuten eines Vereins die Gründe bestimmen, aus denen ein Mitglied ausgeschlossen werden darf. Sie können aber auch die Ausschliessung ohne Angabe der Gründe gestatten. In diesen Fällen ist nach Art. 72 Abs. 2 ZGB die Anfechtung der Ausschliessung wegen ihres Grundes nicht statthaft. Enthalten die Statuten des Vereins demgegenüber keine Bestimmung über die Gründe der Ausschliessung eines Vereinsmitglieds, so darf die Ausschliessung nur durch Vereinsbeschluss und aus wichtigen Gründen erfolgen (Art. 72 Abs. 3 ZGB).