4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten." 4.2. Mit Berufungsantwort vom 17. März 2025 beantragte der Beklagte die kostenfällige Abweisung der Berufung, soweit auf diese einzutreten sei. 4.3. Mit Eingabe vom 26. März 2025 liess sich der Kläger nochmals zur Sache vernehmen. Das Obergericht zieht in Erwägung: