2.5. Nach Erheben des vereinsinternen Rekurses durch den Kläger vom 8. November 2021 (Klagebeilage 7) beschloss die Generalversammlung des Beklagten am 30. April 2022 (Klagebeilage 8) nach einer mündlichen Präsentation des Klägers (Klagebeilage 20) mit der notwendigen Mehrheit von zwei Dritteln die Streichung des Klägers als Mitglied des Beklagten i.S.v. Art. 9 Abs. 2 der Statuten des Beklagten (Klagebeilage 2). 3. 3.1. Mit Klage vom 30. Januar 2023 stellte der Kläger vor dem Bezirksgericht Zurzach, Zivilgericht, folgende Rechtsbegehren: -3-