von Fr. 140'000.00, deren Inhaber der Pate der Beklagten sei) zu Gesamteigentum erworben. Nachträglich seien Fr. 132'000.00 in die Sanierung und den Umbau der Liegenschaft geflossen, welchen Betrag er (Kläger) aus dem Verkauf des von ihm 2009 zu Alleineigentum erworbenen Hauses im XY (Kaufvertrag, Klagebeilage 22) im Jahr 2013 (Kaufvertrag, Klagebeilage 25) gelöst habe; in den Fr. 132'000.00 sei seinerseits ein WEF-Vorbezug von Fr. 38'900.00 enthalten gewesen. Einige Jahre später hätten die Parteien, wiederum um diverse Arbeiten an der Liegenschaft ausführen zu können, die Hypothek von Fr. 450'000.00 auf Fr. 500'000.00 aufgestockt.