1. Die Gerichtskasse des Bezirksgerichts Bremgarten wird angewiesen, dem unentgeltlichen Rechtsbeistand von C._____, Rechtsanwalt A._____, Q._____, das Honorar von Fr. 18'804.45 (inkl. Auslagen und MWSt) auszubezahlen. 2. Frau C._____ ist verpflichtet, dem Kanton Aargau dieses Honorar sowie die auferlegten Gerichtskosten von Fr. 2'960.85, total Fr. 21'765.30 nachzuzahlen, sobald sie dazu in der Lage ist. 1.2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.