__ (Beklagte) vor dem Präsidium des Bezirksgerichts Bremgarten eingeleiteten Scheidungsverfahren verlangte der Kläger unter anderem eine güterrechtliche Ausgleichzahlung in Höhe von Fr. 370'853.00 durch die Beklagte. Mit Entscheid der Präsidentin des Familiengerichts Bremgarten vom 16. Mai 2024 wurde die Ehe unter Genehmigung der von den Eheleuten getroffenen umfassenden Scheidungskonvention, worin u.a. festgehalten worden war, dass die für die Übertragung der ehelichen Liegenschaft ins Alleineigentum der Beklagten vereinbarte Ausgleichszahlung in Höhe von Fr. 135'000.00 bereits erfolgt sei und die Parteien ansonsten güterrechtlich per Saldo aller Ansprüche