1. Im am 2. Juni 2022 von B._____ (Kläger) gegen C._____ (Beklagte) vor dem Präsidium des Bezirksgerichts Bremgarten eingeleiteten Scheidungsverfahren verlangte der Kläger unter anderem eine güterrechtliche Ausgleichzahlung in Höhe von Fr. 370'853.00 durch die Beklagte.