1.4. Nach zahlreichen weiteren Eingaben der Parteien sowie einer zeitweisen Sistierung des Verfahrens zwecks Führung von Vergleichsgesprächen fand am 18. September 2024 die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Baden statt. Gleichentags wies das Bezirksgericht Baden die Klage vollumfänglich ab und verpflichtete den Kläger zur Zahlung einer Parteientschädigung in Höhe von Fr. 24'738.80 an die Beklagte. Die Gerichtskosten sowie die -3- Kosten für die Vertretung des Klägers wurden infolge Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege einstweilen – unter Nachzahlungsvorbehalt – auf die Staatskasse genommen.