3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge, einschliesslich gesetzlicher Mehrwertsteuer, zu Lasten der Beklagten. Verfahrensanträge 1. Es sei dem Kläger die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen, so wie die unentgeltliche Verbeiständung mit den unterzeichneten Rechtsanwälten als Vertreter zu gewähren. 2. Es sei ein zweiter Schriftenwechsel anzuordnen. 1.2. Mit Eingabe vom 6. Mai 2019 beantragte die Beklagte die kostenfällige Abweisung der Klage. 1.3. Mit Replik vom 12. Juli 2019 bzw. Duplik vom 7. November 2019 hielten die Parteien an den bereits gestellten Anträgen fest.