1. Die Beklagte sei zu verurteilen, dem Kläger CHF 222'391.00, zuzüglich - Zins zu 5% p.a. seit Klageeinreichung auf dem Kapital von CHF 185'891.00 und - Zins zu 5% p.a. seit 18.01.2012 bis 31.10.2017 auf dem Kapital von CHF 100'000.00 und - Zins zu 5% seit 01.11.2017 auf dem Kapital von CHF 68'500.00 als Schadenersatz für Haushaltsschaden und als Genugtuung, zuzüglich vorerwähntem Schadenszins und Verzugszins, zu bezahlen. 2. Eine Mehrforderung bleibt vorbehalten.