Der Ehemann verpflichtet sich der Ehefrau monatlich vorschüssig die folgenden persönlichen Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: Ab Rechtskraft der Scheidung bis 30. September 2030 CHF 665.00 Anschliessend CHF 0.00 Der persönliche Unterhalt ist unabänderlich, dies insbesondere auch im Hinblick auf ein fortbestehendes Konkubinat der Ehefrau." 2.2. Die Dispositiv-Ziffer 4 des Entscheids des Bezirksgerichts Bremgarten vom 20. Mai 2025 wird dementsprechend aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt: