1. Soweit sich die Berufung des Klägers gegen die Dispositiv-Ziffer 3.1 des Entscheids des Bezirksgerichts Bremgarten vom 20. Mai 2025 richtet, wird das Verfahren zufolge Rückzugs der Berufung als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben. 2. 2.1. Die Ziffer 2 der von den Parteien am 17. bzw. 18. September 2025 getroffenen Vereinbarung wird richterlich genehmigt. Sie lautet wie folgt: " 2. Persönlicher Unterhalt Die Berufung betreffend Ziff. 4 des Entscheids des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 20. Mai 2025 sei zufolge Vergleichs abzuschreiben und die nachfolgende Einigung zum Urteil zu erheben: