3. 3.1. Mit Eingabe vom 20. August 2025 erhob der Kläger gegen den ihm am 4. August 2025 zugestellten Entscheid des Bezirksgerichts Bremgarten Berufung und beantragte: " 1. Ziffer 3.1. des Entscheids des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 20. Mai 2025 sei dahingehend abzuändern, als dass der Kinderunterhaltsbeitrag in der Phase vom 1. Oktober 2032 bis zum Abschluss der Erstausbildung auf den Betrag von CHF 641.00 zu reduzieren ist. -4-