Ab dem 01.10.2030 hat der Kläger solche Auslagen nach vorgängiger Absprache und nach Vorlage der jeweiligen Rechnungen vollumfänglich zu übernehmen. -3- 4. Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten an ihren persönlichen Unterhalt monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: - bis 31.08.2027 Fr. 1'200.00 - ab 01.09.2027 bis 30.09.2030 Fr. 1'240.00