- ab 01.10.2032 längstens bis zum Abschluss der Erstausbildung Fr. 780.00 Der gebührende Unterhalt ist jederzeit gedeckt. 3.2. Ausserordentliche Kosten für C._____ wie z.B. Zahnkorrekturen, Sehhilfen, Nachhilfeunterricht, Musikunterricht, Sprachaufenthalte oder einmalige grössere Anschaffungen werden nach vorgängiger Absprache und nach Vorlage der jeweiligen Rechnungen bis zum 30.09.2030 von den Parteien je zur Hälfte getragen.