6. Es ist dem Bezirksgericht Brugg aufzugeben das Gericht für das Verfahren OZ.2020.15 mit einer anderen Gerichtspräsidentin oder einem anderen Gerichtspräsidenten und einer anderen Referendarin oder einem anderen Referendaren ohne offensichtliche Befangenheit und Vorbefassung zu besetzen. 7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, letztere zzgl. MWST von 7.7% zu Lasten des Kantons. 8. Verfahrensantrag: Die Akten des Verfahrens OZ.2020.15 sind zum Verfahren beizuziehen." 3.2. Auf die Einholung einer Beschwerdeantwort und den Beizug der vorinstanzlichen Akten (OZ.2020.15) wurde verzichtet.