5. Eventualiter ist der Akt des Bezirksgerichts Brugg vom 17. Dezember 2024 aufzuheben und die Sache ist dem Bezirksgericht zur Darstellung der Beklagtenpartei mit der in der Klageschrift vorgegebenen Wohnsitzadresse und der Klägerpartei mit den vom Kläger in der Klageschrift vorgetragenen Angaben zur formellen Parteistellung an die Vorinstanz zurückzuweisen.