4. Eventualiter ist der Akt des Bezirksgerichts Brugg vom 17. Dezember 2024 aufzuheben und die Sache ist dem Bezirksgericht zur ergänzenden Wiedergabe der vom Nebenintervenienten am 13. Mai 2023 gestellten prozessualen Rechtsbegehren im Ingress zurückzuweisen. -4-