Total Fr. 1'000.00 Die Gerichtskosten werden der Klägerin auferlegt und mit ihrem Vorschuss von Fr. 4'830.00 verrechnet. 3.1. Die Klägerin hat der Beklagten eine richterlich festgesetzte Parteientschädigung von Fr. 3'534.55 (inkl. Mehrwertsteuer von Fr. 264.85) zu bezahlen. 3.2. Die Klägerin hat ihre eigenen Parteikosten selber zu tragen." -3-