Daraus folgt, dass auch die Anforderungen an die Annahme einer missbräuchlichen Kündigung erhöht sind. Vor diesem Hintergrund war die Reaktion des Klägers auf den IT-Assessmentbericht, insbesondere seine Äusserung, «er wisse schon, was zu tun sei», geeignet, einen Vertrauensverlust bei der Beklagten in die Kompetenzen des Klägers herbeizuführen. Die Resultate des Assessments hätten beim Kläger zumindest nicht auf weitgehende Zurückweisung stossen dürfen. Angesichts seines Verhaltens und seiner Reaktionen im Zusammenhang -5-