2.4. Die vorinstanzliche Hauptverhandlung fand am 24. Oktober 2024 statt. Das Bezirksgericht Muri wies die Klage gleichentags ab. 3. 3.1. Mit Berufung vom 6. Juni 2025 beantragte der Kläger, das vorinstanzliche Urteil sei aufzuheben und die Beklagte sei zu verpflichten, ihm einen Betrag von Fr. 80'860.50 nebst Zins zu 5 % seit 31. Oktober 2020 zu bezahlen. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zulasten der Beklagten.