1. Der Kläger war ab dem 1. Juni 2010 bei der Beklagten als Leiter-IT angestellt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger am 19. Dezember 2019 auf den 30. April 2020. 2. 2.1. Mit Klage vom 17. Dezember 2021 stellte der Kläger beim Bezirksgericht Muri unter anderem den Antrag, die Beklagte sei zu verpflichten, ihm einen Betrag von sechs Bruttomonatslöhnen einschliesslich 13. Monatslohn von gesamthaft Fr. 80'860.50 zu bezahlen. 2.2. Mit Klageantwort vom 22. März 2022 beantragte die Beklagte die Abweisung der Klage. 2.3. Mit Replik vom 15. November 2022 und mit Duplik vom 14. Juni 2023 hielten die Parteien je an ihren Rechtsbegehren fest.