1.5. Mit Eingabe vom 12. Dezember 2024 teilte Rechtsanwalt Mayer der Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg mit, er erachte die Vollmacht vom 20. November 2023 als für das vorliegende Verfahren gültig. -3- 1.6. Mit Entscheid vom 7. Mai 2025 trat die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg auf die Klage nicht ein. 2. 2.1. Die Klägerin erhob mit Eingabe 4. Juni 2025 (Postaufgabe: 5. Juni 2025) fristgerecht Berufung gegen den ihr am 9. Mai 2025 zugestellten Entscheid und stellte folgende Anträge: