Diese Verfügung wurde von der Gesuchstellerin am 5. April 2024 am Postschalter gegen Unterschrift abgeholt und dem Gesuchsteller mit normaler Post zugestellt. Der Kostenvorschuss wurde auch innert der Nachfrist bis am 15. April 2024 nicht geleistet. Auf das gemeinsame Scheidungsbegehren wurde mit Entscheid vom 30. April 2025 somit nicht eingetreten.