3. 3.1. Das Gericht kann einen Kostenvorschuss verlangen. Es setzt zur Zahlung des Kostenvorschusses eine Frist an. Bei Nichtleistung innert Frist wird eine Nachfrist angesetzt. Wird der Vorschuss auch nicht innert dieser Nachfrist geleistet, so tritt das Gericht auf das Gesuch nicht ein (Art. 98 Abs. 1 ZPO i.V.m. Art. 101 Abs. 1 und 3 ZPO). -3-