Zur Begründung führt sie aus, es sei ihr rechtliches Gehör verletzt worden. Sie habe nach ihrem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege am 29. April 2025 zu keinem Zeitpunkt eine schriftliche Aufforderung zur Einreichung zusätzlicher Unterlagen oder zur Leistung eines weiteren Kostenvorschusses erhalten. Sie habe daher gar nicht reagieren und das Verfahren mitgestalten können. Es liege nahe, dass es im Verlauf des Verfahrens zu Zustellungsfehlern gekommen sein könnte, da sie seit dem 2. April 2024 und auch zwischen August 2023 und Februar 2024 keine Rückmeldungen oder Informationen zum Verfahren erhalten habe.