1. 1.1. Mit Entscheid vom 30. April 2025 ist der Präsident des Bezirksgerichts Rheinfelden, Familiengericht, auf ein gemeinsames Ehescheidungsbegehren der beiden Gesuchsteller nicht eingetreten, hat auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet und hat keine Parteientschädigungen zugesprochen.