5.4. Die Beklagte reichte mit Eingabe vom 18. August 2025 einen Nachweis einer als Alleinerbin geerbten Liegenschaft in der Slowakei im Wert von EUR 165'000.00 ein und behauptet in der genannten Eingabe, dass diese Wohnung nicht belehnt werden könne, weil sie kein Einkommen in der Slowakei erziele. Belege für diese Behauptung reicht sie hingegen keine ein. Selbst wenn dem so wäre, wäre nicht ersichtlich, weshalb mit der fraglichen Liegenschaft keine Mieteinnahmen generiert werden könnten bzw. diese nicht zeitnah verkauft werden könnte, um an flüssige Mittel zu gelangen.