3.4. Die Vorinstanz auferlegte der Beklagten zudem die Kosten des vorsorglichen Massnahmeverfahrens SF.2024.1 vollumfänglich. Die Gerichtspräsidentin verpflichtete mit dem vorsorglichen Massnahmeentscheid beide Parteien, den nächstmöglichen Kurs "Kinder im Blick" zu absolvieren sowie die Besuchsrechtsregelung gemäss Eheschutzentscheid vom 22. März 2023 wieder verbindlich aufzunehmen.